AGB

Inhaltsverzeichnis

1. ANWENDUNGSBEREICH

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote und Vereinbarungen, bei denen Salesverbesserer e.U., FN 540866 t, Große Schiffgasse 11/2a, 1020 Wien („Salesverbesserer e.U.“), gegenüber einer anderen Partei, die Unternehmer im Sinne des § 1 UGB ist („Kunde“), als Anbieter oder Lieferant von Dienstleistungen und/oder Produkten auftritt.

1.2. Als Vertragsgrundlage gilt die jeweils schriftlich abgeschlossene Einzelvereinbarung (nachfolgend auch „Vertrag“ oder „Vereinbarung“). Bei Widersprüchen oder Abweichungen geht die schriftliche Einzelvereinbarung diesen AGB vor.

1.3. Preislisten gelten vorbehaltlich Satz- und Druckfehler, und können seitens Salesverbesserer e.U. jederzeit geändert werden. Ein etwaiger Rechtsanspruch lässt sich vom Kunden davon nicht ableiten.

1.4. Mit der Auftragserteilung in schriftlicher Form (Buchungszusage via Mail, unterzeichnete Auftragsbestätigung) seitens des Kunden werden alle Vertragsgrundlagen sowie die AGB anerkannt. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Salesverbesserer e.U. und dem Kunden, sämtliche weiteren Vereinbarungen oder Vertragsänderungen, auch wenn deren Geltung nicht noch einmal gesondert vereinbart wird.

1.5. Geschäftsbedingungen oder AGB des Kunden, welchen den AGB von Salesverbesserer e.U. entgegenstehen, werden nicht Vertragsinhalt, außer in der geschlossenen Einzelvereinbarung wird ausdrücklich darauf hingewiesen.

2. LEISTUNGSERBRINGUNG DURCH Salesverbesserer e.U.

2.1. Der Umfang der von Salesverbesserer e.U. zu erbringenden Leistungen wird in der schriftlich abgeschlossenen Einzelvereinbarung definiert.

2.2. Salesverbesserer e.U. ist berechtigt, zu erbringende Leistungen teilweise oder gänzlich an Subunternehmer auszulagern. Dies bedarf keiner ausdrücklichen Zustimmung seitens des Kunden.

2.3. In der Regel wird von Salesverbesserer e.U. in der Einzelvereinbarung der Projektplan definiert, aus dem sich insbesondere die zu erbringenden Leistungen und die zu erreichenden Ziele und/oder Teilabschnitte definieren. Werden Leistungen von Salesverbesserer e.U. nicht ausdrücklich im Angebot und/oder der Einzelvereinbarung zugesagt, dann werden sie jedenfalls nicht Vertragsinhalt und sind vom Leistungsumfang ausgeschlossen. Werden solche Zusatzleistungen seitens des Kunden gewünscht, so sind diese gesondert zu bezahlen.

2.4. Der von Salesverbesserer e.U. vorgeschlagene Zeitplan zur Fertigstellung eines Projektes dient nur als Orientierung. Der tatsächliche Zeitpunkt der Fertigstellung der (Teil)Leistung ist in solchen Fällen nicht betroffen. Keinesfalls ist Salesverbesserer e.U. an die Einhaltung von Fristen gebunden, welche einseitig vom Kunden gesetzt werden. Der Kunde ist bei einer Verzögerung von nicht mehr als 14 Tagen nicht berechtigt, Ansprüche, etwa wegen Leistungsverzugs geltend zu machen. Wird seitens des Kunden die vereinbarungsgemäß von ihm zu erbringende Leistung nicht zeitgerecht erbracht, behält sich Salesverbesserer e.U. vor, den Leistungszeitraum entsprechend der neu benötigten Zeit nach hinten zu verschieben.

3. ABNAHME VON LEISTUNGEN/TEILLEISTUNGEN

3.1. Bestehen Leistungen von Salesverbesserer e.U. in der Herstellung eines Werks (z.B. LinkedIn Beiträge oder Podcasts), so werden diese nach Fertigstellung dem Kunden zur Abnahme bereitgestellt. Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellten Werke auf seine Richtigkeit zu prüfen und freizugeben bzw. Korrekturen bekanntzugeben. Korrekturen erfolgen ausschließlich in schriftlicher Form.

3.2. Wenn nicht anders vereinbart, gilt eine Korrekturschleifen pro Werk als vereinbart. Jede weitere Korrektur wird gesondert verrechnet.

3.3. Verweigert der Kunde die ihm angebotene Abnahme ohne sachlichen Grund, gilt das Werk als abgenommen. Dies gilt insbesondere für Terminlieferungen an Drittanbieter.

3.4. Besteht eine Gesamtleistung aus mehreren Teilleistungen, kann Salesverbesserer e.U. die Abnahme der jeweiligen Teilleistung verlangen. Wird die Abnahme nicht binnen fünf Werktagen durchgeführt, gilt die Teilleistung als abgenommen. Salesverbesserer e.U. ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, bei Teilabnahmen auch Teilrechnungen zu stellen. Eine vorbehaltlose Bezahlung einer solchen Teilrechnung gilt jedenfalls auch als Abnahme der Leistung.

3.5. Wird die Abnahme seitens des Kunden ohne sachlichen Grund verweigert, kann Salesverbesserer e.U. die weitere Leistungserbringung unter Wahrung des Entgeltanspruches für das Gesamtwerk verweigern. Insbesondere dann, wenn der Kunde auf die Aufforderung zur Abnahme einer Teilleistung länger als zehn Arbeitstage nicht reagiert. Salesverbesserer e.U. ist nach der Gewährung einer weiteren zweiwöchigen Nachfrist berechtigt, unter Wahrung des Entgeltanspruches für das Gesamtwerk vom Vertrag zurückzutreten. Eine Anrechnung iSd § 1168 Abs 1 ABGB (Punkt 7.2. dieser AGB) ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

4. RECHTEEINRÄUMUNG

4.1. Mit der vollständigen Bezahlung des Entgeltes erwirbt der Kunde die vereinbarten Rechte an der Leistung bzw. dem Werk, insbesondere die urheberrechtlichen Verwertungsrechte nach Maßgabe der Vereinbarung und der folgenden Bestimmungen.

4.2. An Kreativleistungen (zB Corporate Design für LinkedIn, Teaser-Gestaltung für Podcasts, Leitfäden für Akquise, Schulungsmaterial etc.) erwirbt der Kunde – wenn nicht explizit anders vereinbart – ein nicht übertragbares Nutzungsrecht iSd § 24 Abs 1 Satz 2 UrhG, welches ausschließlich das Vervielfältigungsrecht (§ 15 UrhG), das Verbreitungsrecht (§ 16 UrhG), das Aufführungsrecht (§ 18 UrhG) und das Zurverfügungstellungsrecht (§ 18a UrhG) umfasst. Andere Verwertungsrechte iSd §§ 14 ff UrhG, insbesondere das Recht zum Vermieten und Verleihen (§ 16a UrhG) sind jedenfalls nicht umfasst. Nicht umfasst ist ferner das Recht zur Bearbeitung. Ebenfalls nicht umfasst sind Rechte an den Source-Files. Das Nutzungsrecht gemäß diesem Punkt ist territorial auf Österreich beschränkt (mit Ausnahme des Zurverfügungstellungsrechts iSd § 18a UrhG).

4.3. Erteilte Werknutzungsbewilligungen umfassen jeweils nur die Nutzung zum eigenen Gebrauch seitens des Kunden. Ausdrücklich ausgeschlossen ist jegliche Übertragung oder Einräumung der Nutzungsrechte an Dritte, selbst wenn es sich um mit dem Kunden verbundene Unternehmen handelt (Konzerngesellschaften). Weiters ausgeschlossen ist eine kommerzielle Wiederverwertung der Erworbenen Rechte und Leistungen.

4.4. Salesverbesserer e.U. hat das Recht, in branchenüblichem Umfang und an geeigneter Stelle eine im Ermessen von Salesverbesserer e.U. erstellte Urheberbezeichnung anzubringen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Urheberbezeichnung nicht ohne Rücksprache zu entfernen. Erforderlichenfalls ist er verpflichtet, die Urheberbezeichnung auf eigene Kosten wieder anbringen zu lassen.

4.5. Salesverbesserer e.U. hat das Recht, mit den erbrachten Leistungen für den Kunden Eigenwerbung zu betreiben, insbesondere die erbrachten Leistungen auf seiner Website, in Werbedrucksorten und allen anderen digital oder gedruckten Medien zu bewerben. Darüberhinaus ist Salesverbesserer e.U. auch berechtigt, den Kunden in seiner Referenzliste zu führen.

5. KUNDENPFLICHTEN

5.1. Der Kunde verpflichtet sich, die zur Leistungserbringung von Salesverbesserer e.U. erforderlichen und notwendigen Informationen zu erteilen und zu übergeben. Auch sonst wird der Kunde die für die Leistungserbringung erforderliche Mitwirkung leisten, insbesondere bei der zeitgerechten Bereitstellung für die in die zu gestaltenden Werke einzubindenden Inhalte (Texte, Bilder, Graphiken, Logos, Tabellen, Statistiken, etc).

5.2. Bei Verletzung der Mitwirkungspflicht seitens des Kunden hat Salesverbesserer e.U. das Recht, nach Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist, unter Wahrung des vollen Entgeltanspruchs ein Rücktrittsrecht gemäß § 1168 Abs 2 ABGB. Eine Anrechnung iSd § 1168 Abs 1 ABGB ist ausdrücklich ausgeschlossen (Punkt 7.2 dieser AGB).

5.3. Der Kunde ist für von ihm bereitgestellte Inhalte sowie die in Verkehr gebrachten Werke und Daten alleine verantwortlich. Der Kunde hält Salesverbesserer e.U. von allen Verbindlichkeiten, Kosten und Auslagen sowie für alle Ansprüche Dritter, welcher Art auch immer, welche durch Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen entstehen, insbesondere aus der Verletzung von Urheber-, Nutzungs- oder Persönlichkeitsrechtenvollständig, aus der gerichtlichen oder außergerichtlichen Geltendmachung medienrechtlicher Ansprüche oder Delikte, Verfahren nach dem UrhG, MSchG, UWG oder nach Tatbeständen der Ehrenbeleidigungen oder Kreditschädigung sowie hinsichtlich übler Nachrede oder Beleidigung, schad- und klaglos. Salesverbesserer e.U. ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Inhalte diesbezüglich zu untersuchen. Sollten seitens Salesverbesserer e.U. die vom Kunden bereitgestellten Inhalte als bedenklich eingestuft werden, insbesondere weil der Verdacht auf die Verletzung von Urheber-, Nutzungs- oder Persönlichkeitsrechten besteht, oder wegen Verdachts auf sonstige Gesetz- oder Sittenwidrigkeit, behält sich Salesverbesserer e.U. das Recht vor, diese Inhalte nicht einzubinden und das Werk ansonsten vereinbarungsgemäß fertigzustellen. Salesverbesserer e.U. hat nach freier Wahl aber auch das Recht, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. In diesem Fall ist Salesverbesserer e.U. berechtigt, die anteilige Vergütung der bisher geleisteten Arbeiten zu verlangen.

5.4. Der Kunde bestimmt für die Projektdauer eine bevollmächtigte, mit der Sachlage betraute Person, die für Rückfragen seitens Salesverbesserer e.U. zur Verfügung steht und verbindliche Auskünfte und Aufträge im Namen des Kunden erteilen kann.

5.5. Soweit der Kunde nachträgliche Änderungen und/oder Ergänzungen der vereinbarten Leistungen wünscht, die in Abänderung der vereinbarten Leistungen, oder nach geleisteter Teilabnahme erfolgen, muss dies gesondert und schriftlich vereinbart werden. Ein damit verbundener Mehraufwand wird gesondert in Rechnung gestellt.

6. ENTGELT UND ZAHLUNG

6.1. Salesverbesserer e.U. steht für seine Leistungen das vereinbarte Entgelt, sonst ein angemessenes Entgelt, zu.

6.2. Salesverbesserer e.U. ist berechtigt, Preiserhöhungen, welche zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung für zugekaufte Leistungen, insbe- sondere erhöhte Produktionskosten, entstehen, an den Kunden weiterzuverrechnen. Salesverbesserer e.U. wird in einem solchen Fall nach Möglichkeit im Vorhinein den Kunden darauf aufmerksam machen. Der Kunde kann in diesem Fall binnen sieben Tagen schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Allenfalls bereits erbrachte Leistungen sind anteilig des vereinbarten Leistungsentgeltes zu begleichen. Tritt der Kunde binnen der Frist nicht vom Vertrag zurück, gilt die Preiserhöhung als akzeptiert.

6.3. Basiert das vereinbarte Entgelt auf einer im Angebot von Salesverbesserer e.U. genannten Summe, so ist dieses als Kostenvoranschlag zu sehen. Im Falle eines Mehraufwandes wird der Kunde rechtzeitig vor der Kostenüberschreitung informiert und eine Zustimmung seitens des Kunden eingeholt. Bei einem unvermeidlichen Mehraufwand ist Salesverbesserer e.U. jedenfalls berechtigt, diesen zu verrechnen, auch wenn der Kunde keine Zustimmung zur Kostenüberschreitung gibt und der Mehraufwand nicht von Salesverbesserer e.U. verursacht wurde.

6.4. Salesverbesserer e.U. behält sich das Recht vor, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in angemessener Höhe (30 – 50 %) des gesamten Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. Salesverbesserer e.U. ist nicht verpflichtet, mit der Leistungserbringung zu beginnen, bis die Anzahlung zur Gänze geleistet wurde. In besonderen Fällen, insbesondere bei Druckaufträgen, kann eine Vorauszahlung des gesamten Betrages eingefordert werden.

6.5. Alle im Zuge der Leistungserbringung anfallenden Aufwendungen, Barauslagen etc. iSd § 1014 ABGB sind zusätzlich zum Entgelt vom Kunden zu tragen.

6.6. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

6.7. Gegen Ansprüche von Salesverbesserer e.U. kann der Kunde nur mit gerichtlich festgestellten oder durch Salesverbesserer e.U. schriftlich ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen aufrechnen.

6.8. Rechnungen sind binnen 10 Tagen ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen.

6.9. Mahnspesen und Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, gehen zu Lasten des Kunden.

6.10. Salesverbesserer e.U. behält sich das Recht vor, bei mehrjährigen Projekten zum jeweiligen Jahresbeginn eine inflationsbedingte Anpassung des Entgeltes vorzunehmen und das angepasste Entgelt zu verrechnen.

7. GEFAHRTRAGUNG

7.1. Unterbleibt die Ausführung des Werkes endgültig durch Umstände, die in der Sphäre des Kunden liegen, so wird das vereinbarte Entgelt zur Gänze fällig. Nebenkosten sind in der angefallenen Höhe vollständig zu ersetzen.

7.2. Salesverbesserer e.U. muss sich nicht anrechnen lassen, was es sich infolge des Unterbleibens der Arbeit erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat.

7.3. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Kunden.

8. GEWÄHRLEISTUNG

8.1. Mängel sind vom Kunden unverzüglich, längstens binnen einer Woche schriftlich zu rügen (§ 377 UGB). Die Gefahr des Zugangs der Mängelrüge an Salesverbesserer e.U. trägt der Kunde.

8.2. Im Fall der Verletzung der Rügeobliegenheit gemäß Punkt 8.1 verliert der Kunde auch Ansprüche auf Schadenersatz wegen Mangelfolgeschäden, außer in den Fällen des § 377 Abs 5 UGB.

8.3. Mängel sind nach Wahl von Salesverbesserer e.U. durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu beheben. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche gemäß § 933a ABGB.

8.4. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist eine Gewährleistung oder Haftung ausgeschlossen (§1168a ABGB).

8.5. Soweit der Kunde oder dem Kunden zuzurechnende Dritte nach Abnahme Eingriffe in das Werk vornehmen oder Veränderungen durchführen, verliert der Kunde jegliche Gewährleistungsansprüche.

8.6. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt vorhanden war.

8.7. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.

9. HAFTUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

9.1. Salesverbesserer e.U. haftet gegenüber dem Kunden für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von Salesverbesserer e.U. für leichte Fahrlässig- keit – mit der Ausnahme von Personenschäden – ist ausgeschlossen.

9.2. Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder bloße Vermögensschäden haftet Salesverbesserer e.U. nicht.

9.3. Die Ersatzpflicht von Salesverbesserer e.U. ist pro Schadensfall pauschal mit höchstens der Summe begrenzt, welche Salesverbesserer e.U. als Eigenleistung erbringt. Diese Begrenzung gilt für jedes schadenverursachende Ereignis gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ist unzulässig.

9.4. Eine Haftung von Salesverbesserer e.U. für vom Kunden bereitgestellte Inhalte ist ausgeschlossen.

9.5. Salesverbesserer e.U. haftet nicht für Inhalt, Richtigkeit oder Vollständigkeit übermittelter Daten. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen.

9.6. Schadenersatzansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger und spätestens drei Jahre nach Eintritt des schadensbegründenden Ereignisses.

10. DATENSCHUTZ

10.1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Salesverbesserer e.U. die ihr bekanntgegebenen Daten (insbesondere Name, Adresse, E-Mail, Daten für Konto- überweisungen, Telefonnummer) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet.

10.2. Eine Übermittlung der Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden erfolgt nicht, sofern dies nicht zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Vertragsdurchführung notwendig ist (z.B. Weitergabe an Subunternehmer).

10.3. Salesverbesserer e.U. ist zur Verwendung von E- Mail-Adresse und Telefonnummer des Kunden zur Kontaktaufnahme – mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden auch zu Informations- und Werbezwecken – per Fax, Email, Telefon, Whats App und SMS gemäß § 107 TKG berechtigt. Eine Zustimmung hinsichtlich der Datenverwendung und Kontaktaufnahme zu eigenen Werbezwecken kann jederzeit gegenüber Salesverbesserer e.U. e.U., Große Schiffgasse 11/2a, A- 1020 Wien, (auch per E-Mail: office@Salesverbesserer e.U..at), widerrufen werden.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten, auch über dessen Bestehen und Beendigung, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Handelssachen sachlich zuständigen Gerichts für Wien, Innere Stadt, vereinbart.

11.2. Die Anfechtung oder Anpassung dieses Vertrags wegen Irrtums, Wegfall oder Änderung der Geschäftsgrundlage, Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) oder aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen.

11.3. Erklärungen von Salesverbesserer e.U. gelten an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift als zugegangen.

11.4. Auf den Vertrag kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts zur Anwendung.

11.5. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grund unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit oder Rechtswirksamkeit aller anderen Vertragsbestimmungen. Anstelle der nicht anwendbaren Bestimmungen gilt eine im Hinblick auf Inhalt und Bedeutung der rechtswirksamen Bestimmungen dieses Vertrags dem Willen der Vertragsparteien am besten entsprechende Regelung. Dies gilt auch für allfällige Vertragslücken.

11.6. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

11.7. Rechte aus diesem Vertrag dürfen vom Kunden an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Salesverbesserer e.U. übertragen werden.

11.8. Die Vertragssprache ist deutsch.